Nutzung der Parzelle
Die sogenannte Drittelnutzung setzt sich wie folg Zusammen

Gärtnerische Nutzung
mindestens 1/3 der Parzelle
Der ausreichende Umfang von Obst- und Gemüsepflanzen sowie der Anbau von Obstgehölzen und fruchttragenden Gehölzen sind charakterprägend für einen Kleingarten

Erholungsnutzung
maximal 1/3 der Parzelle
Mit Erholungsfläche sind im weitesten Sinne die Pflanzenflächen wie z.B Rasenflächen, Blumenbeete, Ziersträucher, Hecken, aber auch Steingärten, Biotope, etc. gemeint.

Lauben und Nebenanlagen
maximal 1/3 der Parzelle
Unter Baulichkeiten und baulichen Anlagen fallen Einrichtungen, die aus künstlichen Stoffen und Baustoffen hergestellt sind und mit dem Erdboden in einer auf Dauer gedachten Weise verbunden sind.
Kleingärtner werden
Der Prozess um bei uns Kleingärtner zu werden
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